Definition
Vorsorgliche Rechtsberatungskosten sind Anwaltskosten, die eine D&O-Versicherung schon vor der eigentlichen Anspruchserhebung übernimmt, wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Anders als die Einholung von Rechtsrat, die ein Organ von der Haftung entlasten kann, geht es hier um die Frage, wer die Beratung bezahlt.
Erklärung / Hintergrund
Die D&O greift grundsätzlich erst, wenn ein Anspruch schriftlich erhoben wird. Oft zeichnet sich ein Konflikt aber vorher ab. Gesellschafter drohen mit Schadenersatz, der Geschäftsführer wird abberufen, eine Sonderprüfung beginnt oder Behörden durchsuchen das Büro. In dieser Phase ist frühe anwaltliche Beratung besonders wertvoll. Sie kann den Anspruch abwenden oder die spätere Verteidigung vorbereiten.
Die GDV-Musterbedingungen decken Anwaltskosten grundsätzlich erst ab der Anspruchserhebung (A-2, A-6.1). Eine Ausnahme gilt für Strafverfahren. Hier trägt der Versicherer die Kosten eines Verteidigers, wenn er die Bestellung wünscht oder genehmigt und ein versicherter Anspruch folgen kann (A-6.1). Viele Marktbedingungen enthalten einen Baustein für vorsorgliche Rechtsberatung. Typisch sind:
- Auslöser: Ein sogenanntes Vorfeldereignis, etwa eine schriftliche Androhung von Ansprüchen, die Abberufung, eine Durchsuchung, eine Sonderprüfung oder ein behördliches Auskunftsverlangen.
- Leistung: Kosten für Anwälte und teils für forensische Dienstleistungen, etwa zur Aufklärung eines Sachverhalts.
- Grenzen: Meist ein Sublimit und häufig eine Anrechnung auf die Versicherungssumme. Oft muss der Versicherer der Beauftragung zustimmen.
- Meldung: Der Auslöser muss in der Regel als Umstand gemeldet werden. Ein späterer Anspruch gilt dann als zu diesem Zeitpunkt erhoben (Umstandsmeldung).
Nicht erfasst sind in der Regel Streitigkeiten über den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, etwa über Gehalt, Abfindung oder Kündigung. Sie betreffen eigene Ansprüche des Geschäftsführers, nicht seine Haftung. Dafür kommt ein Manager-Rechtsschutz in Betracht.
Abgrenzung:
- Vorsorgliche Rechtsberatungskosten vs. Einholung von Rechtsrat: Die Einholung von Rechtsrat betrifft die Pflichten des Organs bei Entscheidungen. Sie kann es von der Haftung entlasten. Die vorsorglichen Rechtsberatungskosten betreffen die Kosten der Beratung, wenn bereits ein Konflikt droht.
- Vorsorgliche Rechtsberatungskosten vs. Abwehrkosten: Abwehrkosten fallen nach der Anspruchserhebung an. Vorsorgliche Kosten fallen vorher an.
Synonyme: Vorbeugende Rechtskosten, Pre-Claim-Kosten.
Praxisrelevanz
Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag vorsorgliche Rechtsberatung einschließt und welche Ereignisse sie auslösen. Melden Sie ein solches Ereignis sofort als Umstand und holen Sie die Zustimmung des Versicherers zur Beauftragung eines Anwalts ein. Ob Ihre D&O-Versicherung diesen Baustein enthält, steht im Bedingungswerk.
Praxisbeispiel
Die Gesellschafter eines Architekturbüros berufen den Geschäftsführer nach einem verlustreichen Projekt ab. In einem Schreiben kündigen sie an, Schadenersatzansprüche zu prüfen. Zugleich streiten die Parteien über seine Abfindung. Der Geschäftsführer meldet das Schreiben als Umstand und holt die Zustimmung des Versicherers ein. Dann beauftragt er einen Fachanwalt, der die Unterlagen sichtet und eine Stellungnahme vorbereitet. Die Kosten belaufen sich auf 15.000 Euro. Ein Anspruch wird zunächst nicht erhoben.
Haftungsseite: Ob der Geschäftsführer haftet, hängt davon ab, ob er eine Pflicht verletzt und dadurch einen Schaden verursacht hat (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Geltend machen kann die GmbH den Anspruch erst nach einem Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 8 GmbHG). Er verjährt in fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG).
Deckungsseite: Nach den GDV-Musterbedingungen sind die Kosten nicht versichert, weil noch kein Anspruch erhoben wurde. Enthält der Vertrag einen Baustein für vorsorgliche Rechtsberatung, kann der Versicherer die Kosten bis zum Sublimit übernehmen. Ohne die erforderliche Zustimmung kann er sie ablehnen. Auch als abberufener Geschäftsführer bleibt er versicherte Person (A-1). Kommt der Anspruch innerhalb der vereinbarten Frist, gilt er als zum Zeitpunkt der Meldung erhoben (A-5.4). Den Streit über seine Abfindung deckt die D&O nicht.
FAQ
Was sind vorsorgliche Rechtsberatungskosten?
Anwaltskosten vor der Anspruchserhebung, wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist.
Sind sie nach den GDV-Musterbedingungen versichert?
Grundsätzlich nicht. Die GDV-Musterbedingungen decken Kosten erst ab der Anspruchserhebung. Ausnahme sind genehmigte Verteidigerkosten im Strafverfahren.
Was löst den Baustein aus?
Typisch sind die Androhung von Ansprüchen, die Abberufung, eine Durchsuchung oder eine Sonderprüfung.
Muss ich den Versicherer vorher informieren?
In der Regel ja. Melden Sie das Ereignis als Umstand und holen Sie seine Zustimmung ein.
Sind Streitigkeiten über meinen Anstellungsvertrag erfasst?
In der Regel nicht, weil es um Ihre eigenen Ansprüche geht. Hier hilft ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer. Ein normaler Arbeits-Rechtsschutz greift meist nicht.
Verwandte Begriffe
- Leistungen der D&O-Versicherung – was die D&O zahlt.
- Umstandsmeldung – die Meldung vor dem Anspruch.
- Abwehrkosten – Kosten nach der Anspruchserhebung.
- Einholung von Rechtsrat – Entlastung durch Beratung.
- Anwaltswahl – wer den Anwalt bestimmt.
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