Definition
Die 5-jährige Nachhaftung bezeichnet eine vertraglich festgelegte Frist in der Berufshaftpflichtversicherung, innerhalb derer Architekten und Ingenieure auch nach Vertragsende noch gegen verspätet geltend gemachte Ansprüche abgesichert sind – typischerweise fünf Jahre lang.
Erklärung / Hintergrund
Nachhaftung bedeutet, dass der Versicherungsschutz über das Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit hinaus verlängert wird. Das ist deshalb wichtig, weil Fehler in der Planung oder Bauüberwachung oft erst Jahre später sichtbar werden. Die 5-jährige Nachhaftung ist dabei ein Standardmodell, das an die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 634a BGB angelehnt ist.
Wird also ein Architekt oder Ingenieur nach Beendigung seiner Berufstätigkeit oder nach Kündigung des Versicherungsvertrags in Anspruch genommen, greift die Nachhaftung, solange der Anspruch innerhalb der vereinbarten fünf Jahre erhoben wird. Voraussetzung: Der zugrunde liegende Fehler wurde während der Versicherungszeit begangen.
Synonyme: verlängerte Haftungsdeckung, Nachhaftungsfrist, Spätschadenabsicherung.
Abgrenzung:
- Ohne Nachhaftung endet der Schutz mit dem Vertragsende. Spätere Ansprüche bleiben unversichert.
- Unbegrenzte Nachhaftung bietet über die 5 Jahre hinaus Deckung, ist aber nur bei wenigen Tarifen oder gegen Mehrbeitrag erhältlich.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die 5-jährige Nachhaftung besonders relevant beim Ruhestand, bei Berufsaufgabe oder beim Versicherungswechsel. Ohne eine solche Regelung könnten sie für spät auftretende Planungs- oder Überwachungsfehler privat haften – mit potenziell existenzbedrohenden Folgen.
Da die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bauwerke regelmäßig fünf Jahre beträgt, ist diese Nachhaftungsdauer in vielen Berufshaftpflichtverträgen Standard. Wer länger abgesichert sein will (z. B. bei Projekten mit verlängerten Verjährungsfristen), sollte gezielt auf Nachhaftungserweiterungen oder Spätschadendeckungen achten.
Praxisbeispiel
Ein Architekt beendet 2025 seine berufliche Tätigkeit und löst seine Berufshaftpflichtversicherung auf. 2027 wird bei einem Wohnhaus, das er 2024 geplant hat, ein gravierender Planungsfehler entdeckt. Der Bauherr erhebt Ansprüche. Da der Fehler während der Laufzeit der Versicherung begangen wurde und die Forderung innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsende erhoben wurde, greift die Nachhaftung. Ohne diese wäre der Architekt voll persönlich haftbar.
FAQ
Ist die 5-jährige Nachhaftung Pflicht?
Nein, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist aber in vielen Berufshaftpflichtverträgen Standard und für Architekten de facto unverzichtbar, um Projektrisiken auch nach Berufsende abzusichern.
Für wen gilt die Nachhaftung?
Sie gilt für Architekten und Ingenieure, die ihre berufliche Tätigkeit aufgeben, in Rente gehen oder den Versicherungsvertrag kündigen. Entscheidend ist, dass die Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit passiert ist.
Gibt es auch längere Nachhaftungsfristen?
Ja. Manche Versicherer bieten unbegrenzte oder verlängerte Nachhaftungszeiträume gegen Mehrbeitrag an. Das kann sinnvoll sein, wenn Verträge mit längeren Gewährleistungsfristen bestehen oder Großprojekte abgesichert werden müssen.
Was ist der Unterschied zur Spätschadenklausel?
Die Spätschadenklausel greift bei aktiven Verträgen und stellt sicher, dass auch Schäden gedeckt sind, die erst später erkennbar werden. Die Nachhaftung hingegen schützt über das Vertragsende hinaus.
Verwandte Begriffe
- [Nachhaftung]
- [Spätschadenklausel]
- Berufshaftpflichtversicherung
- Verstoßprinzip
- [Claims-made-Prinzip]
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