Definition
Die Bauüberwachung ist die Aufgabe des Architekten oder Ingenieurs, die Ausführung des Bauwerks während der Bauphase zu kontrollieren, um die Einhaltung von Planung, Verträgen und anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen.
Erklärung / Hintergrund
Die Bauüberwachung ist eine der zentralen Grundleistungen des Architekten nach der HOAI (Leistungsphase 8). Sie stellt sicher, dass die aufgestellten Pläne und Vorgaben auch korrekt in die Baupraxis umgesetzt werden.
Aufgaben der Bauüberwachung:
- Kontrolle der Ausführung auf Übereinstimmung mit den genehmigten Plänen,
- Überwachung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und relevanter DIN-Normen,
- Koordination der ausführenden Unternehmen,
- Dokumentation des Baufortschritts und der Mängel,
- Prüfung von Rechnungen und Nachträgen,
- Organisation von Abnahmen.
Rechtsgrundlage:
- Architektenvertrag (§ 650p BGB),
- HOAI Leistungsphase 8,
- allgemeine Verkehrssicherungspflichten.
Abgrenzung:
- Bauleitung (seitens des Bauunternehmers): Steuerung der eigenen Bauausführung.
- Bauüberwachung (seitens des Architekten/Ingenieurs): Kontrolle im Interesse des Bauherrn.
Synonyme: Objektüberwachung, örtliche Bauleitung, Bauaufsicht.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Bauüberwachung haftungsrechtlich besonders bedeutsam:
- Werden Mängel übersehen, haften sie neben den Bauunternehmern häufig gesamtschuldnerisch (Stichwort Durchgangshaftung).
- Fehler in der Bauüberwachung gehören zu den häufigsten Schadenursachen in der Berufshaftpflichtversicherung.
- Versicherungsrelevant: Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Planungs- und Überwachungsfehler ab, solange kein Vorsatz vorliegt.
Praxisbeispiel
Ein Architekt überwacht die Abdichtung eines Kellers nur stichprobenartig. Dabei übersieht er, dass ein ungeeignetes Material verbaut wurde. Jahre später treten massive Feuchtigkeitsschäden auf. Der Bauherr macht den Architekten haftbar. Da die Bauüberwachung mangelhaft war, muss er gesamtschuldnerisch mit dem Bauunternehmer für den Schaden einstehen.
FAQ
Ist Bauüberwachung Pflichtleistung des Architekten?
Ja, sie gehört als Leistungsphase 8 zur Grundleistung nach HOAI, sofern sie beauftragt ist.
Muss der Architekt ständig auf der Baustelle sein?
Nein, er muss „ständig und umfassend“ überwachen, aber keine lückenlose Anwesenheit sicherstellen. Der Umfang richtet sich nach der Art und dem Risiko der Bauleistung.
Was passiert bei mangelhafter Bauüberwachung?
Der Architekt haftet für übersehene Mängel und kann gesamtschuldnerisch für den gesamten Schaden herangezogen werden.
Kann die Bauüberwachung delegiert werden?
Ja, teilweise an Mitarbeiter oder Fachingenieure. Der Architekt bleibt aber grundsätzlich verantwortlich.
Sind Bauüberwachungsfehler versichert?
Ja, über die Berufshaftpflichtversicherung, solange kein Vorsatz vorliegt.
Verwandte Begriffe
- Durchgangshaftung
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Mangel
- Abnahme
- [Architektenvertrag]
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