Haftungsquote

Definition

Die Haftungsquote bezeichnet den prozentualen Anteil, zu dem mehrere Beteiligte an einem Schaden verantwortlich sind und entsprechend für dessen Ausgleich haften müssen.


Erklärung / Hintergrund

Wenn ein Schaden durch das Zusammenwirken mehrerer Parteien entsteht – z. B. durch Planungsfehler eines Architekten und Ausführungsfehler eines Bauunternehmers – muss geklärt werden, in welchem Umfang jeder für den Schaden einzustehen hat.

Die Haftungsquote wird ermittelt durch:

  • den Grad des Verschuldens der Beteiligten,
  • die Ursächlichkeit ihres Beitrags zum Schaden,
  • ggf. gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO.

Wichtige Eckpunkte:

  • Nach außen kann der Bauherr jeden Beteiligten in voller Höhe in Anspruch nehmen (gesamtschuldnerische Haftung).
  • Die Haftungsquote regelt das Innenverhältnis zwischen den Beteiligten.
  • Grundlage ist häufig der Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB).

Abgrenzung:

  • Haftungsquote → prozentuale Aufteilung der Verantwortung.
  • Gesamtschuldnerische Haftung → volle Außenhaftung aller Beteiligten.
  • Regress → Ausgleich im Innenverhältnis entsprechend der Quote.

Synonyme: Haftungsanteil, Quotenhaftung, Verschuldensquote.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Haftungsquote entscheidend, wenn mehrere Parteien an einem Schaden beteiligt sind. Sie bestimmt, wie viel sie am Ende im Innenverhältnis tatsächlich tragen müssen.

Versicherungstechnisch:

  • Die Berufshaftpflicht deckt Ansprüche unabhängig von der Quote, solange der Architekt gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen wird.
  • Im Innenausgleich zwischen mehreren Beteiligten kann die Quote relevant werden, wenn Rückgriffsansprüche geltend gemacht werden.

Praxisbeispiel

Ein Planungsfehler des Architekten und ein Ausführungsfehler des Bauunternehmers führen zu einem Bauschaden in Höhe von 1 Mio. €. Das Gericht legt eine Haftungsquote von 60 % für den Architekten und 40 % für den Bauunternehmer fest. Der Bauherr kann den Architekten trotzdem auf die gesamte Summe verklagen. Anschließend kann der Architekt beim Bauunternehmer im Innenausgleich 40 % zurückfordern.


FAQ

Was bedeutet Haftungsquote?

Sie bestimmt den Anteil, zu dem mehrere Beteiligte an einem Schaden verantwortlich sind.

Wer legt die Haftungsquote fest?

Entweder die Parteien durch Vereinbarung oder das Gericht anhand von Verschuldensanteilen.

Hat die Haftungsquote Auswirkungen auf den Bauherrn?

Nein. Der Bauherr kann nach außen jeden Beteiligten in voller Höhe in Anspruch nehmen.

Ist die Haftungsquote für die Berufshaftpflicht relevant?

Ja, vor allem im Innenausgleich, wenn der Architekt von anderen Beteiligten Rückgriff verlangt oder umgekehrt.


Verwandte Begriffe

  • Gesamtschuldnerische Haftung
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Regress
  • Haftung
  • Berufshaftpflichtversicherung

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