Definition
Sonstige allgemeine Ausschlüsse ist die Sammelbezeichnung für die Ausnahmen im Bedingungswerk, die neben den bekannten Kernausschlüssen stehen — sie sind seltener einschlägig, aber ebenso wirksam.
Erklärung / Hintergrund
Die prägenden Ausschlüsse einer Berufshaftpflicht sind schnell benannt: Vorsatz, Erfüllungsansprüche, vertraglich übernommene Haftung. Daneben enthält jedes Bedingungswerk eine Reihe weiterer Ausnahmen, die im Alltag selten vorkommen — und gerade deshalb überraschen, wenn sie einmal greifen.
Typische Vertreter
- Krieg, innere Unruhen, Terrorakte und hoheitliche Verfügungen.
- Kernenergie und ionisierende Strahlen — im Bauwesen bei Anlagen und bei bestimmten Prüfverfahren relevant.
- Asbest und vergleichbare Gefahrstoffe; im Bestandsumbau ein realer Berührungspunkt.
- Gentechnik und elektromagnetische Felder.
- Cyberrisiken und Datenverlust, soweit nicht gesondert eingeschlossen.
- Ansprüche zwischen mitversicherten Personen und Ansprüche naher Angehöriger.
- Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung übernommen wurden, sowie an eigenen Sachen.
Warum diese Gruppe
Die Ausschlüsse haben unterschiedliche Gründe: Katastrophenrisiken sind nicht kalkulierbar, Gefahrstoffrisiken haben Spätfolgen mit unabsehbarem Verlauf, und einzelne Bereiche gehören systematisch in andere Sparten.
Synonyme: ergänzende Ausschlüsse, weitere Risikoausschlüsse.
Praxisrelevanz
Für Ihr Büro sind zwei aus dieser Gruppe praktisch bedeutsamer, als ihre Platzierung im Bedingungswerk vermuten lässt.
- Asbest und Gefahrstoffe. Wer im Bestand plant, kommt damit in Berührung — bei Sanierung, Umbau und Rückbau von Gebäuden bestimmter Baujahre. Der Ausschluss kann greifen, obwohl die Tätigkeit selbst klar zum Berufsbild gehört.
- Cyberrisiken und Datenverlust. Planungsbüros arbeiten mit umfangreichen Datenbeständen und in gemeinsamen Projektplattformen. Geht ein Datenbestand verloren oder werden Daten Dritter betroffen, ist das kein Planungsfehler — und ohne gesonderte Absicherung nicht gedeckt.
Praktisch heißt das: Lesen Sie diesen Abschnitt einmal vollständig, statt ihn zu überfliegen. Und prüfen Sie vor Bestandsprojekten und bei zunehmender Digitalisierung, ob eine Erweiterung sinnvoll ist. Welche Ausschlüsse Ihre Berufshaftpflichtversicherung im Einzelnen vorsieht, ergibt sich aus dem Bedingungswerk; einzelne davon lassen sich über Zusatzbausteine entschärfen.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro plant den Umbau eines Gebäudes aus den 1970er Jahren. Bei den Rückbauarbeiten wird asbesthaltiges Material freigesetzt; es entstehen Sanierungskosten und Ansprüche von Beteiligten.
Der Vorwurf lautet, die Bestandserkundung sei unzureichend gewesen — inhaltlich ein Überwachungs- und Planungsthema. Greift im Bedingungswerk ein Asbestausschluss, kann der Versicherungsschutz gleichwohl entfallen. Eine gesonderte Vereinbarung für Bestandsprojekte wäre vorher möglich gewesen; nachträglich nicht.
FAQ
Was gehört zu den sonstigen allgemeinen Ausschlüssen?
Unter anderem Krieg und innere Unruhen, Kernenergie, Asbest und Gefahrstoffe, Gentechnik, Cyberrisiken sowie Ansprüche unter Mitversicherten.
Warum sind sie ausgeschlossen?
Weil sie nicht kalkulierbar sind, unabsehbare Spätfolgen haben oder systematisch in andere Sparten gehören.
Welche sind für Planungsbüros am wichtigsten?
Asbest und Gefahrstoffe bei Bestandsprojekten sowie Cyberrisiken und Datenverlust.
Lassen sie sich einschließen?
Einzelne ja, über Zusatzbausteine — Umwelt-, Asbest- oder Cyberdeckungen. Katastrophenausschlüsse bleiben bestehen.
Wo finde ich sie?
In den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen, meist im Anschluss an die Kernausschlüsse.
Verwandte Begriffe
- Ausschlüsse – der Oberbegriff mit allen Ausprägungen
- Sonderrisiken – die Risiken, für die gesonderte Vereinbarungen nötig sind
- Kumulrisiko – ein Grund, warum Katastrophenrisiken ausgenommen werden
- Besondere Ausschlüsse – die auf einzelne Tätigkeiten zugeschnittene Variante
- Allgemeine Ausschlüsse – die Kernausschlüsse, neben denen diese Gruppe steht
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