Definition
Die aktive Honorarklage bezeichnet die gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsansprüchen eines Architekten oder Ingenieurs gegenüber seinem Auftraggeber, wenn Honorare nicht freiwillig bezahlt werden.
Erklärung / Hintergrund
Architekten und Ingenieure erbringen ihre Leistungen meist auf Grundlage eines Werkvertrags (§ 631 BGB) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Werden Rechnungen nicht beglichen, bleibt oft nur die aktive Honorarklage, um die Vergütung einzuklagen.
Besonderheiten:
- Darlegungs- und Beweislast: Der Architekt muss beweisen, dass er die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß erbracht hat.
- Abnahme als Voraussetzung: Erst nach Abnahme oder Nutzung ist das Honorar fällig (§ 641 BGB).
- Formalien: Schriftliche Verträge, prüfbare Rechnungen und Nachweise zu Leistungsphasen sind entscheidend.
- Risiko: Mit einer Klage steigt die Gefahr einer Aufrechnung des Auftraggebers mit angeblichen Mängeln. So können Gegenforderungen im Prozess den Honoraranspruch mindern.
Versicherungsrechtlich ist wichtig: Viele Berufshaftpflichtpolicen enthalten keinen Schutz für die aktive Honorarklage, da es sich nicht um eine Abwehr fremder Ansprüche, sondern um die Durchsetzung eigener Forderungen handelt. Manche Versicherer bieten aber Rechtsschutzbausteine (z. B. Forderungsausfall oder Forderungsrechtsschutz) an.
Synonyme: Honorarklage, aktive Forderungsklage, Klage auf Vergütung.
Abgrenzung:
- Aktive Honorarklage → Architekt klagt auf Zahlung seines Honorars.
- Passive Honorarklage → der Auftraggeber klagt gegen den Architekten auf Rückzahlung oder Schadensersatz.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die aktive Honorarklage ein wichtiges Instrument zur Sicherung ihrer Liquidität – vor allem, wenn es um größere Projekte geht, bei denen einzelne Abschläge oder Schlussrechnungen strittig sind.
Da Auftraggeber häufig versuchen, Honorarklagen mit Gegenansprüchen (Mängelrügen, Schadensersatz) zu verknüpfen, ist eine gute Dokumentation entscheidend. Architekten sollten daher alle Leistungsphasen lückenlos nachweisen können und Abnahmen sorgfältig dokumentieren.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro hat die Leistungsphasen 1–8 für den Neubau eines Bürogebäudes erbracht. Die Schlussrechnung über 80.000 € wird vom Auftraggeber nicht bezahlt. Das Büro erhebt eine aktive Honorarklage. Vor Gericht muss der Architekt nachweisen, dass er die Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat. Der Auftraggeber versucht, mit angeblichen Mängeln bei der Bauüberwachung aufzurechnen. Da die Dokumentation des Architekten lückenlos ist, verurteilt das Gericht den Auftraggeber zur Zahlung.
FAQ
Wann ist eine aktive Honorarklage zulässig?
Sobald der Honoraranspruch fällig ist, d. h. nach Abnahme oder Nutzung der erbrachten Leistung und Vorlage einer prüfbaren Rechnung.
Welche Risiken bestehen für Architekten?
Im Klageverfahren können Auftraggeber Gegenforderungen (z. B. wegen Mängeln) aufrechnen. Im schlimmsten Fall kehrt sich der Prozess gegen den Architekten.
Übernimmt die Berufshaftpflicht die Kosten einer Honorarklage?
Nein. Die Berufshaftpflicht dient der Abwehr fremder Ansprüche. Für die Durchsetzung eigener Forderungen ist sie nicht zuständig. Manche Tarife enthalten jedoch Bausteine für Forderungsausfall- oder Forderungsrechtsschutz.
Ist eine außergerichtliche Einigung sinnvoller?
Oft ja. Mediation, Vergleich oder Teilzahlungen können Zeit und Kosten sparen und Geschäftsbeziehungen schonen.
Welche Unterlagen sind für die Klage wichtig?
Vertrag, Leistungsnachweise (Leistungsphasen nach HOAI), Abnahmeprotokolle, prüfbare Rechnungen und ggf. Nachtragsvereinbarungen.
Verwandte Begriffe
- [Werkvertrag]
- Abnahme
- HOAI
- [Passive Honorarklage]
- Berufshaftpflichtversicherung
👉 Wenn Du wissen möchtest, wie Du Honorarforderungen rechtssicher durchsetzt und welche Versicherungen Dich im Fall von Gegenklagen absichern, beraten wir Dich gerne.