Aktive Honorarklage

Definition

Die aktive Honorarklage ist die gerichtliche Durchsetzung eigener Honoraransprüche durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro gegen den Auftraggeber. „Aktiv" bezeichnet die Rolle als Kläger.


Erklärung / Hintergrund

Die Haftpflichtversicherung schützt gegen Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden. Die Durchsetzung eigener Forderungen ist das Gegenteil — und deshalb kein Bestandteil der Deckung.

Die Gegenüberstellung

  • Passiver Rechtsschutz — Abwehr fremder Ansprüche; Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.
  • Aktive Honorarklage — Durchsetzung eigener Ansprüche; nicht Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.

Das eigentliche Risiko: die Widerklage

Hier liegt der Grund, warum der Begriff überhaupt in ein Haftpflicht-Glossar gehört. Eine Honorarklage provoziert in der Praxis regelmäßig eine Gegenreaktion: Der Auftraggeber macht Mängel geltend, rechnet auf oder erhebt Widerklage auf Schadensersatz.

Damit entsteht eine gemischte Konstellation:

  • Die Honorarforderung betreiben und finanzieren Sie selbst.
  • Die Abwehr der Widerklage fällt in den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung, soweit es sich um gedeckte Schadensersatzansprüche handelt.

Beides läuft in einem Verfahren, wird aber unterschiedlich behandelt — mit entsprechendem Abstimmungsbedarf bei Anwaltswahl und Kostentragung.

Verjährung nicht übersehen

Honorarforderungen unterliegen der Regelverjährung von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde. Fälligkeit setzt regelmäßig eine prüffähige Schlussrechnung voraus.

Synonyme: Honorarklage, aktive Rechtsverfolgung.


Praxisrelevanz

Bevor Sie eine Honorarklage einleiten, lohnt eine nüchterne Abwägung — sie kann teurer werden als die Forderung wert ist.

Drei Punkte:

  • Rechnen Sie mit der Widerklage. Ein Auftraggeber, der nicht zahlt, hat dafür meist einen Grund oder findet einen. Prüfen Sie vorab, welche Mängelvorwürfe im Raum stehen könnten.
  • Melden Sie diese Vorwürfe früh. Sobald Schadensersatzforderungen erkennbar werden, gehört der Vorgang zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung — auch wenn Sie selbst Kläger sind. Die Abwehr des gegen Sie gerichteten Teils ist Versicherungsleistung.
  • Klären Sie die Kostenfrage vorab. In einem gemischten Verfahren muss feststehen, welche Kosten Sie tragen und welche der Versicherer übernimmt.

Wer die Durchsetzung eigener Forderungen absichern will, braucht eine gesonderte Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Baustein.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro klagt 45.000 Euro ausstehendes Honorar ein. Der Bauherr erhebt Widerklage über 120.000 Euro wegen angeblicher Planungsmängel.

Die Honorarklage betreibt das Büro auf eigene Kosten. Für die Abwehr der Widerklage greift die Berufshaftpflichtversicherung, soweit es sich um gedeckte Schadensersatzansprüche handelt — vorausgesetzt, der Vorgang wurde gemeldet. Praktisch bedeutet das: zwei Streitgegenstände, ein Verfahren und zwei verschiedene Kostenträger, deren Abgrenzung frühzeitig zu klären ist.


FAQ

Deckt die Berufshaftpflicht eine Honorarklage?

Nein. Sie schützt gegen Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, nicht bei der Durchsetzung eigener Forderungen.

Was gilt bei einer Widerklage?

Die Abwehr der gegen Sie gerichteten Schadensersatzansprüche fällt in den Bereich der Berufshaftpflicht, soweit sie gedeckt sind.

Muss ich den Versicherer informieren, wenn ich selbst klage?

Sobald Mängelvorwürfe oder Schadensersatzforderungen erkennbar werden, ja — unverzüglich.

Wie lange kann ich mein Honorar fordern?

In der Regel drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde. Die Fälligkeit setzt eine prüffähige Schlussrechnung voraus.

Wie lässt sich das Kostenrisiko absichern?

Über eine gesonderte Rechtsschutzversicherung mit einem Baustein für Vertrags- und Honorarstreitigkeiten.


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