Bauträger

Definition

Ein Bauträger ist ein Unternehmen oder eine Person, die Grundstücke erwirbt, darauf Bauwerke errichtet und diese anschließend verkauft.


Erklärung / Hintergrund

Der Bauträger übernimmt eine Doppelfunktion: Er ist sowohl Bauherr als auch Verkäufer.

  • Er kauft das Grundstück, plant und organisiert das Bauvorhaben.
  • Er verkauft das fertige Bauwerk inklusive Grundstück an Erwerber.
  • Rechtliche Grundlage ist das Bauträgervertragsrecht (§ 650u BGB i. V. m. MaBV – Makler- und Bauträgerverordnung).

Wesentliche Merkmale:

  • Der Bauträger ist Eigentümer des Grundstücks und bleibt dies bis zur Übergabe an den Käufer.
  • Er trägt das Bauherrenrisiko: Finanzierung, Baukosten, Bauorganisation.
  • Käufer zahlen den Kaufpreis meist in Raten nach Baufortschritt (§ 3 MaBV).
  • Abzugrenzen vom Generalunternehmer (GU) oder Generalübernehmer (GÜ): Diese bauen im Auftrag eines Bauherrn, sind aber nicht selbst Eigentümer.

Synonyme: Projektentwickler (im weiteren Sinne), Immobilienentwickler.

Abgrenzung:

  • Bauträger → kauft Grundstück, errichtet Bauwerk und verkauft beides.
  • GU/GÜ → bauen im Auftrag eines Dritten (des eigentlichen Bauherrn).
  • Bauherr → ist beim Bauträger der Bauträger selbst, nicht der spätere Käufer.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Zusammenarbeit mit Bauträgern ein gängiges Modell. Sie übernehmen Planungs- oder Überwachungsleistungen im Auftrag des Bauträgers.
Wichtig:

  • Da der Bauträger selbst Bauherr ist, trägt er auch die Haftung für die Bauausführung.
  • Käufer wenden sich bei Mängeln zunächst an den Bauträger. Dieser kann wiederum Regress bei Architekten, Ingenieuren oder Bauunternehmen nehmen.

Versicherungsrelevanz:

  • Bauträger selbst benötigen eine Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung.
  • Architekten und Ingenieure, die für Bauträger tätig sind, sollten prüfen, ob ihre Berufshaftpflicht auch Tätigkeiten für Bauträger deckt. Manche Versicherungsbedingungen schließen diese aus oder sehen Sublimits vor, da Bauträgertätigkeiten ein erhöhtes Risiko bergen.

Praxisbeispiel

Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus und verkauft die Wohnungen an private Erwerber. Nach der Abnahme treten Risse im Mauerwerk auf. Die Erwerber machen Mängelansprüche geltend. Der Bauträger haftet gegenüber den Käufern, kann aber Regress bei den beauftragten Ingenieuren oder Bauunternehmen suchen.


FAQ

Wer ist Bauherr bei einem Bauträgermodell?

Immer der Bauträger selbst – nicht der spätere Erwerber.

Was ist der Unterschied zum Generalunternehmer?

Der GU baut im Auftrag des Bauherrn, der Bauträger ist selbst Bauherr und Eigentümer des Grundstücks.

Welche Risiken trägt der Bauträger?

Baukostensteigerungen, Baumängel, Verzögerungen, Absatzrisiko für die fertigen Einheiten.

Welche Rechte haben Käufer gegenüber dem Bauträger?

Käufer haben Mängelrechte nach BGB (Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz).

Braucht ein Bauträger eine eigene Versicherung?

Ja, insbesondere Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung und ggf. Vermögensschadenhaftpflicht für Planungs- und Organisationstätigkeiten.


Verwandte Begriffe

  • [Bauherr]
  • [Bauherrenhaftpflicht]
  • [Bauherrenrisiko]
  • [Generalunternehmer]
  • [Werkvertrag]

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