Vorläufige Deckung

Definition

Die vorläufige Deckung ist ein eigenständiger, befristeter Versicherungsvertrag, mit dem der Versicherer schon vor dem endgültigen Vertragsschluss Versicherungsschutz gewährt. Sie ist in den §§ 49 ff. VVG geregelt.


Erklärung / Hintergrund

Zwischen Antrag und Policierung liegen oft Wochen — Risikoprüfung, Rückfragen, Nachweise. Die vorläufige Deckung überbrückt diese Zeit und schafft Schutz ab einem vereinbarten Zeitpunkt.

Wesentliche Merkmale

  • Eigenständiger Vertrag. Sie ist keine bloße Zusage, sondern ein Versicherungsvertrag mit eigenen Rechten und Pflichten.
  • Formfrei möglich. Sie kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erteilt werden — eine schriftliche Bestätigung ist aus Beweisgründen dennoch dringend zu empfehlen.
  • Beschränkter Inhalt. Sie erfasst in der Regel nur die vereinbarten Eckpunkte: Sparte, versicherte Tätigkeit, Summen, Laufzeit. Sondervereinbarungen und Deckungserweiterungen sind meist nicht enthalten.
  • Befristet. Sie endet mit dem Zustandekommen des Hauptvertrags oder wenn feststeht, dass er nicht zustande kommt.

Zur Prämie

Die vorläufige Deckung ist nicht kostenlos, sondern beitragspflichtig. In der Praxis wird der Beitrag meist mit der späteren Prämie verrechnet. Kommt der Hauptvertrag nicht zustande, kann der Versicherer den anteiligen Beitrag für die Zeit der vorläufigen Deckung verlangen.

Abgrenzung

  • Vorläufige Deckung — Schutz vor dem Hauptvertrag, befristet und inhaltlich beschränkt.
  • Rückwärtsversicherung — Schutz für Pflichtverletzungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn.
  • Nachhaftung — Schutz für die Zeit nach Vertragsende.

Synonyme: vorläufige Deckungszusage, vorläufiger Versicherungsschutz.


Praxisrelevanz

Für Ihr Büro ist die vorläufige Deckung vor allem ein Terminwerkzeug. Sie brauchen einen Versicherungsnachweis für die Eintragung in die Kammerliste, für ein Vergabeverfahren oder für einen Wettbewerb — und zwar oft binnen Tagen. Die vorläufige Deckung schafft diesen Nachweis, bevor die Police vorliegt.

Drei Punkte, die dabei zählen:

  • Prüfen Sie den Umfang, nicht nur die Existenz. Enthält die Bestätigung die Tätigkeit, um die es im konkreten Projekt geht? Deckungserweiterungen wie Auslandstätigkeit sind häufig noch nicht enthalten.
  • Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben. Formfrei heißt nicht beweisfrei — im Schadenfall müssen Sie den Umfang darlegen können.
  • Achten Sie auf das Ende. Kommt der Hauptvertrag nicht zustande, endet der Schutz. Wer das übersieht, steht ohne Versicherung da, obwohl er sich abgesichert glaubt.

Ob und in welchem Umfang eine vorläufige Deckung für Ihre Berufshaftpflichtversicherung erteilt wird, richtet sich nach dem Anbieter und der konkreten Zusage.

Praxisbeispiel

Ein neu gegründetes Architekturbüro beantragt eine Berufshaftpflichtversicherung, benötigt aber schon in der folgenden Woche einen Nachweis für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren. Der Versicherer erteilt eine vorläufige Deckungsbestätigung.

Noch vor Ausstellung der Police unterläuft dem Büro ein Beratungsfehler. Der Schaden fällt in den Zeitraum der vorläufigen Deckung und ist im Rahmen der dort zugesagten Eckpunkte erfasst. Hätte das Büro parallel bereits Leistungen im Ausland erbracht, wäre das voraussichtlich nicht gedeckt gewesen — solche Erweiterungen werden regelmäßig erst mit dem Hauptvertrag vereinbart.


FAQ

Entsteht die vorläufige Deckung automatisch?

Nein. Sie muss vereinbart oder vom Versicherer erteilt werden. Ein bloßer Antrag begründet noch keinen Schutz.

Wie lange gilt sie?

Bis der Hauptvertrag zustande kommt oder feststeht, dass er nicht zustande kommt. Sie ist eine Übergangslösung, kein Dauerzustand.

Ist sie kostenlos?

Nein. Sie ist beitragspflichtig; der Beitrag wird üblicherweise mit der späteren Prämie verrechnet.

Ist sie rechtlich bindend?

Ja. Sie ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag nach den §§ 49 ff. VVG mit allen Rechten und Pflichten.

Gibt es inhaltliche Einschränkungen?

In der Regel ja. Sie umfasst meist nur die beantragte Sparte und die Standardrisiken, nicht die Deckungserweiterungen des späteren Hauptvertrags.


Verwandte Begriffe

  • Deckung – der Rahmen, den die vorläufige Zusage zeitlich vorwegnimmt
  • Versicherte Tätigkeit – entscheidet, ob die konkrete Leistung von der Zusage erfasst ist
  • Pflichtversicherung – der häufigste Anlass, aus dem ein kurzfristiger Nachweis benötigt wird
  • Prämie – auch für die vorläufige Deckung fällt ein anteiliger Beitrag an
  • Maximierung der Deckungssumme – gilt auch im Zeitraum der vorläufigen Deckung