Weltweiter Berfushaftpflichtschutz

Definition

Weltweiter Berufshaftpflichtschutz bedeutet, dass die Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten oder Ingenieurs auch außerhalb Deutschlands – oft EU-weit oder global – gültig ist und Schäden im Ausland absichert, sofern keine vertraglichen Ausschlüsse bestehen.

Erklärung / Hintergrund

Architekten und Ingenieure arbeiten zunehmend in internationalen Projekten, sei es innerhalb der EU oder weltweit. Ein rein nationaler Versicherungsschutz wäre dafür unzureichend. Mit dem weltweiten Berufshaftpflichtschutz wird der Deckungsbereich auf das Ausland erweitert.

Typische Ausprägungen:

  • EU-weiter Schutz: Standardmäßig in vielen Policen enthalten, wichtig für Projekte in Nachbarstaaten.
  • EWR- und Schweiz-Einschluss: Häufige Erweiterung des territorialen Geltungsbereichs.
  • Weltweiter Schutz: Absicherung für Projekte in jedem Land, allerdings oft mit Einschränkungen.

Besondere Aspekte:

  • USA/Kanada-Klausel: Für Haftungsfälle in den USA oder Kanada gelten meist Sonderregelungen, da hier besonders hohe Schadenssummen und Sammelklagen üblich sind. Häufig gibt es Sublimits oder gesonderte Vereinbarungen.
  • Anwendbares Recht: Entscheidend ist, nach welchem Recht der Anspruch geltend gemacht wird. Manche Versicherer unterscheiden, ob das Bauprojekt im Ausland liegt oder ob der Rechtsstreit vor einem ausländischen Gericht verhandelt wird.
  • Meldepflicht: Internationale Tätigkeiten müssen dem Versicherer angezeigt werden, damit Deckungssicherheit besteht.

Abgrenzung:

  • Nationaler Versicherungsschutz: Gilt nur für Projekte innerhalb Deutschlands.
  • EU-/EWR-Deckung: Erweiterung auf den europäischen Raum.
  • Weltweite Deckung: Umfasst grundsätzlich alle Länder, aber oft mit Einschränkungen für bestimmte Regionen (v. a. USA/Kanada).

Synonyme: internationale Berufshaftpflicht, Auslandsdeckung, globale Berufshaftpflichtversicherung.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure mit internationalen Projekten ist weltweiter Berufshaftpflichtschutz unverzichtbar. Ohne ihn drohen bei Planungs- oder Beratungsfehlern im Ausland existenzbedrohende Haftungsrisiken. Selbst kleinere Büros können betroffen sein, wenn sie Teil eines internationalen Planungsteams sind oder Beratungsleistungen grenzüberschreitend erbringen.

Praxisbeispiel

Ein deutsches Ingenieurbüro plant die Tragwerkskonstruktion für ein Hotel in Österreich. Durch einen Berechnungsfehler entstehen Bauverzögerungen und Mehrkosten. Dank weltweitem Berufshaftpflichtschutz übernimmt der Versicherer die Prüfung und Regulierung der Ansprüche nach österreichischem Recht. Hätte die Police nur nationalen Schutz geboten, müsste das Ingenieurbüro den Schaden aus eigener Tasche tragen.

FAQ

Ist weltweiter Berufshaftpflichtschutz automatisch enthalten?

Nein. Standardmäßig ist oft nur EU- bzw. EWR-Deckung enthalten. Weltweiter Schutz muss gesondert vereinbart werden.

Gilt die Deckung auch für Projekte in den USA oder Kanada?

Nur eingeschränkt. Oft bestehen Sublimits oder spezielle Klauseln, da das Haftungsrisiko dort besonders hoch ist.

Muss ich Auslandstätigkeiten melden?

Ja. Projekte außerhalb des üblichen Geltungsbereichs sollten vorab dem Versicherer angezeigt werden.

Was passiert, wenn ich im Ausland ohne passenden Schutz arbeite?

Ansprüche aus dem Ausland können sehr teuer sein und sind ohne weltweiten Schutz nicht gedeckt – das kann existenzbedrohend sein.

Gilt der Schutz auch bei kurzfristiger Beratung im Ausland?

Ja, oft sind auch reine Beratungstätigkeiten oder kurzfristige Projekte eingeschlossen, solange der Versicherer informiert ist.

Verwandte Begriffe


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