Cyberversicherung

Definition

Eine Cyberversicherung deckt Schäden aus Angriffen, Datenverlust und IT-Ausfällen. Sie kombiniert zwei Bausteine, die sonst getrennt sind: Eigenschaden und Haftpflicht.


Erklärung / Hintergrund

Was sie leistet

  • Eigenschäden — IT-Forensik, Wiederherstellung der Daten, Betriebsunterbrechung, Krisenkommunikation.
  • Haftpflichtschäden — Ansprüche Dritter wegen verletzter Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten.
  • Sofortleistungen — Zugriff auf IT-Spezialisten und spezialisierte Anwälte in den ersten Stunden, oft der wertvollste Teil.

Der Grenzfall, der Planungsbüros betrifft: Ein Angriff bleibt selten ein reines IT-Ereignis. Werden Planstände verschlüsselt, Daten manipuliert oder eine veraltete Fassung ausgeliefert, kann daraus ein Planungsfehler werden — und der Schaden beim Bauherrn ist dann ein gewöhnlicher Haftungsfall. Dann laufen zwei Policen parallel: die Cyberdeckung für die Wiederherstellung und die Betriebsunterbrechung, die Berufshaftpflicht für den Anspruch des Bauherrn. Wer beide hat, sollte wissen, wo die Zuständigkeit wechselt; wer nur eine hat, kennt seine Lücke.

Abgrenzung

  • Berufshaftpflicht — deckt den Planungsfehler, nicht das IT-Ereignis.
  • Betriebshaftpflicht — Personen- und Sachschäden; Daten sind keine Sachen.
  • Vertrauensschadenversicherung — greift, wenn die Tat von innen kommt.

Die technischen Begriffe rund um Angriffsarten, Schutzmaßnahmen und IT-Sicherheit sind im Cyber-Glossar ausführlich erklärt.

Synonyme: Cyber-Risk-Versicherung, Hacker-Versicherung.


Praxisrelevanz

Planungsbüros sind ein lohnendes Ziel: Sie halten Bestandsdaten, Sicherheitskonzepte und Grundrisse fremder Gebäude, arbeiten über Projektplattformen mit vielen Beteiligten und haben selten eine eigene IT-Abteilung.

Bei der Prüfung zählen drei Punkte. Ist die Betriebsunterbrechung erfasst — und ab welcher Dauer? Für ein Büro, das eine Woche nicht auf seine Planstände zugreifen kann, ist das der größte Posten. Welche Obliegenheiten sind vereinbart? Sicherungskonzepte, Aktualisierungen und Zugriffsregelungen sind hier oft Voraussetzung der Leistung, nicht bloß Empfehlung. Und wie verhält sich die Deckung zur Berufshaftpflicht, wenn ein Angriff einen Planungsfehler nach sich zieht? Zu Lösegeldforderungen gilt: Ob und in welchem Umfang solche Zahlungen erstattet werden, richtet sich nach dem Bedingungswerk und ist zusätzlich durch sanktionsrechtliche Vorgaben begrenzt. Was Ihre Cyberversicherung im Einzelnen abdeckt, steht in den Bedingungen.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro wird durch Verschlüsselungssoftware lahmgelegt. Die Planungsdaten eines Großprojekts sind zwei Wochen nicht verfügbar. Nach der Wiederherstellung stellt sich heraus, dass an die ausführenden Firmen eine ältere Planfassung gegangen war; ein Detail wurde danach falsch gebaut.

Zwei Schäden, zwei Zuständigkeiten. Die Betriebsunterbrechung, die Forensik und die Wiederherstellung sind Cyberschäden — dafür ist diese Police da. Die fehlerhafte Ausführung dagegen ist ein Anspruch des Bauherrn aus mangelhafter Leistung, und der landet bei der Berufshaftpflicht, unabhängig davon, dass ein Angriff die Ursachenkette angestoßen hat. Ohne Cyberdeckung trägt das Büro die ersten beiden Wochen selbst; ohne Berufshaftpflicht wäre der zweite Teil das größere Problem. Der Fall zeigt, warum beide Policen nebeneinander stehen und keine die andere ersetzt.


FAQ

Deckt die Berufshaftpflicht Cyberrisiken ab?

Nein. Sie deckt Fehler in der Planungsleistung — auch dann, wenn ein Angriff sie ausgelöst hat, aber nicht das IT-Ereignis selbst.

Was ist der wichtigste Baustein?

Regelmäßig die Betriebsunterbrechung. Ein Büro ohne Zugriff auf seine Daten steht still, und das kostet mehr als die Wiederherstellung.

Welche Obliegenheiten sind zu beachten?

Häufig Sicherungskonzepte, Aktualisierungen und Zugriffsregelungen. Sie sind Voraussetzung der Leistung, nicht bloß Empfehlung.

Sind Lösegeldzahlungen versichert?

Das richtet sich nach dem Bedingungswerk und ist zusätzlich durch sanktionsrechtliche Vorgaben begrenzt.

Was gilt bei Taten von innen?

Dafür ist die Vertrauensschadenversicherung zuständig; die Cyberdeckung zielt auf Angriffe von außen.


Verwandte Begriffe